Berufskraftfahrer-Qualifizierung
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) Weiterbildung nach § 5 BKrFQG
für Fahrer / Fahrerinnen im gewerblichen Güterkraftverkehr und Personenverkehr.
Gültig für Fahrerinnen und Fahrer, die Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen Kraftfahrzeuge durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE sowie D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.
Gesetzlich vorgeschriebene Kenntnisbereiche
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
- Kinematische Kette, Drehmomentskurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers beim Schalten
- Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges
- Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
- Gewährleistung von Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs
Anwendung der Vorschriften
- Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr
- Vorschriften für den Güterverkehr
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Vorbeugen vor Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer
- Vorbeugen vor Gesundheitsschäden
- Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Richtiges Einschätzen der Lage bei Notfällen und Verhalten in Notfällen
- Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
- Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs und der Marktordnung
Module:
LKW:
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Bus:
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1 Recht / Dokumente 2 Sozialvorschrifte 3 Ladungssicherung 4 Sicherheit 5 Wirtschaftlichkeit |
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