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Gefahrgutfahrer

Wer braucht eine ADR- Schulung ? (8.2.1.1 ADR)

Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden, müssen im Besitz einer Bescheinigung sein, die von der zuständigen Behörde oder einer von dieser Behörde anerkannten Stelle ausgestellt werden und mit der bescheinigt wird, dass Fahrzeugführer an einer Schulung teilgenommen und eine Prüfung über die besonderen Anforderungen bestanden haben, die bei der Beförderung gefährlicher Güter zu erfüllen sind.

Gefahrgutfahrerausbildung:

Basiskurs Stück- und Schüttgut:

  • Dauer: 2,5 Tage
  • 20 UE Theorie und praktische Löschübung
  • Prüfung 30 Fragen in 45 min


Aufbaukurs Tankwagen

  • Dauer: 1,5 Tage
  • 13 UE Theorie und praktische Übung
  • Prüfung 24 Fragen in 45 min


Aufbaukurs Klasse 1

  • Dauer: 1 Tag
  • 8 UE Theorie
  • Prüfung 15 Fragen in 30 min


Aufbaukurs Klasse 7

  • Dauer: 1 Tag
  • 8 UE Theorie
  • Prüfung 15 Fragen in 30 min


Auffrischungsschulung (Fortbildung)

  • Dauer: 1,5 Tage
  • 12 UE Theorie
  • Prüfung 15 Fragen in 30 min


Die Fortbildung kann bereits 12 Monate vor dem Ablaufdatum der ADR- Bescheinigung besucht werden, ohne Zeiteinbuße beim Gültigkeitsdatum.

Gefahrgutbüro Günther & Köhler GbR
Bahnhofstraße 20
09244 Lichtenau

Schulungsort/Büro
Bahnhofstraße 20
09244 Lichtenau
Telefon: 037208 / 887870
E-Mail: info(at)adr-guenther.de

 
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